Bei wem sollte man die Steuererklärung erstellen lassen?

In jedem Jahr entstehen Steuern. Diese ergeben sich, wenn steuerpflichtige Menschen und Gesellschaften Einkünfte erzielen, die im Inland besteuert werden müssen. Für jede dieser Einkunftsarten muss beispielsweise jeweils eine Steuererklärung abgegeben werden. Während natürliche Personen Einkommens- und Lohnsteuererklärungen einreichen, gibt es bei Firmen außerdem die Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Wer seine Steuererklärung erstellen lassen möchte, kann sich an einen Steuerberater wenden. Laut Gesetz sind nur diese – mit Ausnahme des betreffenden Steuerpflichtigen – dazu berechtigt. Innerhalb der Steuerberaterkanzlei arbeiten wiederum Steuerfachangestellte, die ihre jeweilige Prüfung vor der Steuerberaterkammer abgelegt haben. Sie sind dazu berechtigt, im Namen ihres Arbeitgebers bestimmte Erklärungen zu erstellen und ihm diese zur Unterschrift vorzulegen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der in der Steuererklärung aufgenommenen Informationen trägt der Steuerberater, der bei einer Fehlberatung haftbar ist. Hierzu muss er laut Gesetz eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und nachweisen. Jeder Mandant kann sich entweder an eine Kanzlei vor Ort oder aber an einen Online-Anbieter wenden, sofern dieser über einen entsprechenden Titel verfügt.

Der erste Termin ist im Allgemeinen kostenlos. Jeder Steuerpflichtige erhält jedoch bei der Vereinbarung eine Checkliste, die ihm per Mail zugestellt wird. Aus ihr entnimmt er alle Unterlagen und Dokumente, die er zur Besprechung mitbringt. Hierzu zählt der Personalausweis, mit dem der Steuerberater die Identität des Steuerpflichtigen prüfen kann. Schickt ein Unternehmer beispielsweise einen Vertreter, ist noch eine zusätzliche Vollmacht des Firmeninhabers notwendig. Dazu kommt die Steuer-ID-Nummer, soweit sie bereits vom Finanzamt vergeben worden ist.

Um seine Steuererklärung erstellen lassen zu können, sollte der Mandant auf alle wichtigen Dokumente achten. Diese geben einen ersten Eindruck von der Komplexität und können seine Annahme maßgeblich beeinflussen. Es gibt beispielsweise Geschäftsmodelle wie das Dropshipping, bei dem der Steuerberater oder seine Mitarbeiter explizite Erfahrungen und Kenntnisse benötigen.

Im Anschluss reicht der Steuerberater die Unterlagen, für die man eine Steuererklärung erstellen lassen möchte, an die geeigneten Mitarbeiter innerhalb der Kanzlei weiter. Diese richten innerhalb des Softwaresystems einen Mandanten ein und kontrollieren daraufhin die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit. Werden noch Daten genötigt, dann nimmt der Steuerfachangestellte diese in seine Rückfrageliste auf. Damit der Mandant diese Aufstellung in einem vertretbaren Zeitfenster bearbeiten kann, setzt ihm die Kanzlei eine angemessene Frist. Hat der Steuerpflichtige noch Fragen, kann er sie per Telefon, Mail oder bei einem persönlichen Gespräch in den Räumen der Kanzlei klären.

Liegen alle Daten vertragsgemäß vor, gibt der Mitarbeiter die Informationen in das IT-System ein. Bevor er die Steuererklärung an das Finanzamt absendet, wird der Kanzlei noch eine schriftliche Vollmacht erteilt. Sie kann online oder in Schriftform erfolgen. Dazu übersendet die Kanzlei das betreffende Dokument per PDF an den Auftraggeber. Der Mandant druckt es aus und unterschreibt. Dann erfolgen das Scannen sowie die Übertragung per EDV.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner Steuerberater-Rechtsanwalt-vereidigter Buchprüfer-Wirtschaftsprüfer PartG mbB, nachgelesen werden

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